Internationaler Strafgerichtshof - IStGH

LYNCHJUSTIZ IN DEN HAAG

VERBRECHEN AN RECHT UND GESETZ − IStGH

Internationaler Strafgerichtshof IStGH - Einzelrichter aus Polen erlässt Haftbefehl ohne Rechtsgrundlage

Im Unterschied zu den vom UN-Sicherheitsrat als so genannte Ad-hoc-Tribunale eingesetzten Strafgerichtshöfe ist der ebenfalls in Den Haag ansässige [IStGH] Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court) KEIN Organ der Vereinten Nationen.

Während die beiden UN-Tribunale zeitlich und räumlich begrenzt waren, besteht mit dem IStGH - erstmals in der Geschichte, ein ständiges internationales Gericht zur strafrechtlichen Verfolgung schwerster Menschenrechtsverletzungen.

Der IStGH wurde 1998 auf einer Staatenkonferenz in Rom als unabhängige Institution gegründet. Er steht außerhalb des UN-Gefüges – Staaten können frei entscheiden, ihm beizutreten oder nicht.

Auf einer so genannten diplomatischen Bevollmächtigten-Konferenz, einberufen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen, wurde vom 15. Juni bis zum 17.Juli 1998 die Einrichtung des IStGH [ICC] beschlossen.

120 Staaten stimmten für das „Römische Statut“. Darin ist festgelegt, dass der Strafgerichtshof sich auf die Verfolgung von vier Völkerrechtsverbrechen beschränkt, „schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren“:

  • Völkermord,
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
  • Kriegsverbrechen,
  • Verbrechen der Aggression.

Im Statut ist geregelt, in welchen Fällen der IStGH zuständig ist. Es gibt drei so genannte Auslöse-Mechanismen:

  • Ein Vertragsstaat kann dem Strafgerichtshof einen Fall unterbreiten,
  • der Sicherheitsrat kann einen Fall an den ICC überweisen,
  • die Anklagebehörde in Den Haag kann von Amts wegen aber auch selbst tätig werden.

Grundsätzlich gilt, dass der IStGH nur eingreift, wenn ein Vertragsstaat nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Ermittlungen und die Strafverfolgung selbst durchzuführen.

Angeklagt werden können Einzelpersonen, falls das Land in dem die Verbrechen begangen wurden, Mitgliedstaat des Strafgerichtshofs ist oder wenn das Heimatland des Täters das Statut ratifiziert hat.

Der IStGH kann aber auch in Staaten ermitteln, die dem Statut nicht beigetreten sind und sich über die Souveränität eines der Mitgliedstaaten hinwegsetzen. Dafür ist ein Auftrag des UN-Sicherheitsrats per Resolution erforderlich.

Ein Auftrag des UN-Sicherheitsrates per Resolution, dass den Internationalen Strafgerichtshof [IStGH] beauftragt gegen Putin und andere Personen in der Ukraine oder in Russland zu ermitteln EXISTIERT NICHT.

Die Ukraine hat die Unterwerfungserklärung nicht ratifiziert | ist überhaupt kein Mitgliedsstaat
- außerhalb der Zuständigkeit des IStGH, von Den Haag.

Ein Einzelrichter (aus Polen) des IStGH | in Den Haag erlässt [ohne UN-Resolution, Rechtsgrundlage] Haftbefehl gegen den russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin [RECTHSBEUGUNG] [LYNCHJUSTIZ] und macht sich selbst zum VERBRECHER an RECHT, GESETZ und ORDNUNG.

Der IStGH kann gegen Personen die dem Statut nicht unterliegen nur ermitteln, wenn per Resolution ein Auftrag
des UN-Sicherheitsrats  vorliegt. Ein Auftrag des UN-Sicherheitsrates gegen Putin zu ermitteln lag und liegt IStGH
− Den Haag nicht vor - Eine  Resolution des UN-Sicherheitsrates gegen Putin zu ermitteln existiert NICHT.

Ausgerechnet der Erzfeind Polen | ein polnischer - Richter des IStGH - BEUGT als Einzelrichter das Recht und erlässt [ohne Rechtsgrundlage und ohne die Mitwirkung des Strafgerichts] im Namen aller Mitgliedsstaaten einen Haftbefehl gegen den russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin und andere Personen ...  die sich für das Wohl der aus dem Kriegsgebiet evakuierten Kinder verdient machten. Ein RECHTSVERBRECHEN im NAMEN des Internationalen Strafgerichtshofs [IStGH] an RECHT, GESETZ und ORDNUNG. Ein Offenbarungseid im Namen des "WELTGERICHT"s eines EINZELTÄTER's.

Polen ist Brüssel definitiv entglitten, sei es die Sabotage der Nordstream Pipeline, die jüngste UAV-Spionage−Mission Schwarzer Meer, oder die Lieferung von Kampjets an die Ukraine ohne die Absprache mit den anderen EU−Partnern.

Nicht einbezogen die Abdriftung Polens nach RECHTS, hin zur DIKTATUR − hin zum FASCHISMUS.

Polen HASST Russland zutiefst, so wie auch der Stolz von Deutschland - die Aussenministerin Annalena Bearbock.

 

#ruhrleaks   (nd) @ruhrleaks

 

Kommentar:
Dieser Haftbefehl eher ein OFFENBARUNGSEID des Internationalen Strafgerichts im Namen der europäischen Gemeinschaft EU und Deutschland, verschüttet alle Wege den Ukraine-Krieg diplomatisch zu beenden.

Polen beabsichtigt offensichtlich, den Ukraine-Krieg solange anzuheizen bis alle jungen Männer und Frauen TOT, die Ukraine in SCHUTT und ASCHE liegt!
Die Ukraine, eine ernsthafte wirtschaftliche Konkurrenz für [Jahrzehnte] ausgeschaltet wird.

POLE:N verliert endgültig jede GLAUBWÜRDIGKEIT !

 

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